Regeln auf dem Hundeplatz
Mit Betreten des Vereinsgeländes verpflichtet sich jedes Mitglied und jeder Besucher zur Einhaltung der gültigen Regeln.
Verstöße gegen diese Regeln sowie gegen Anordnungen des Vorstandes und der Ausbilder können den Ausschluss vom Übungsbetrieb, einen Platzverweis bis hin zum Ausschluss aus dem Verein zur Folge haben.
- Das Vereinsgelände steht allen Vereinsmitgliedern während den Übungszeiten zur Verfügung.
- Die Mitglieder des Vorstandes sowie das Ausbilderteam üben auf dem Vereinsgelände das Hausrecht aus.
- Nichtmitglieder dürfen das Vereinsgelände nur mit Zustimmung eines Vorstandsmitgliedes / Ausbilders betreten.
- Auf dem gesamten Vereinsgelände besteht Leinenpflicht für Hunde. Das Ableinen bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Ausbilders bzw. der Absprache mit anderen Trainierenden.
- Das Betreten des Übungsplatzes geschieht auf eigene Gefahr. Für Unfälle oder sonstige Schäden, die auf dem Platz entstehen, übernimmt der Verein keine Haftung.
- Trainierende Hunde müssen versichert und geimpft sein (Tollwut ab der 12. Woche, die anderen Impfungen ab der 9. Woche). Die Hundehalterhaltpflichtpolice sowie der Impfpass sind dem Vorstand bzw. dem Ausbildungsteam auf Verlangen vorzulegen.
- Für die Trainingsstunden sind die Ausbilder/innen verantwortlich. Ihren Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.
- Die Nutzung von Trainingsgeräten ist grundsätzlich nur unter Aufsicht eines Ausbilders erlaubt.
- Um Störungen des Übungsbetriebes zu vermeiden, sind auszubildende Hunde erst nach Aufforderung des Ausbilders auf das Vereinsgelände zu führen.Hundeführer/innen, die den Übungsplatz neben dem Ausbildungsangebot betreten möchten, melden sich bitte ohne Hund bei den jeweiligen amtierenden Ausbildern; das selbständige Betreten des Übungsplatzes während der bekannten Trainingszeiten ist zu unterlassen.
- Das Unterbringen der Hunde auf dem Vereinsgelände hat so zu erfolgen, dass der Trainingsbetrieb nicht gestört wird. Die Hundeführer/innen haben Rücksicht auf andere Menschen und Tiere zu nehmen, insbesondere auf trainierende Teams. Diese haben Vorrang vor Teams, die sich nicht in der aktiven Trainingsphase befinden.
- Der überdachte Bereich vor dem Vereinsheim sowie der Weg zum Übungsplatz sind keine Wartezonen und sollten daher hundefrei bleiben.Bei Bedarf können die Trainer eine zu übende Ablenkung durch die Anwesenheit anderer Hunde in den Trainingszonen anordnen.
- Jeder Nutzer ist zur Erhaltung der Sauberkeit auf dem gesamten Vereinsgelände angehalten. Das Lösen der Hunde auf dem Vereinsgelände selbst ist zu vermeiden. Verunreinigungen sind umgehend und vollständig zu entfernen. Den Hundeführer/innen wird daher das Mitführen von Kotbeuteln angeraten.
- Auch auf dem das Vereinsgelände umgebende Umland sind Verunreinigungen umgehend zu entfernen.
- Kranke oder mit einer ansteckenden Krankheit behaftete Hunde sind vom Besuch des gesamten Vereinsgeländes und dem Training ausgeschlossen.
- Die Anwesenheit von läufigen Hündinnen beim Training auf dem Vereinsgelände muss mit Rücksicht auf die Trainierbarkeit insbesondere anwesender Rüden im Vorfeld mit den Trainern abgesprochen werden.
- Die Verwendung von Starkzwangmitteln (Tele-Tact, Stachelhalsband, o.ä.) ist verboten!
- Der Hundeplatz sowie die Geräte sind kein Kinderspielplatz. Kinder sind anzuweisen, sich den Hunden (insbesondere den in den Boxen oder am Ablageplatz verwahrten, trainierenden oder spielenden Hunden) nicht unaufgefordert zu nähern.
im Februar 2018
gez. Der Vorstand der Hundesportfreunde Mittelhessen e.V.